Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Es zielt darauf ab, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft stärker zu schützen. Zulieferer müssen deshalb künftig auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards überprüft werden. Für Unternehmen entstehen somit neue Sorgfalts- und Berichtspflichten.
Für wen ist das LkSG relevant?