Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Es zielt darauf ab, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft stärker zu schützen. Zulieferer müssen deshalb künftig auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards überprüft werden. Für Unternehmen entstehen somit neue Sorgfalts- und Berichtspflichten.

Für wen ist das LkSG relevant?

  • LkSG ist seit 01.01.2023 für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland relevant. 
  • Ab 01.01.2024 werden auch die Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden unter die Regularien des LkSG fallen. 
  • Mit dem Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Aspekte in ihrer Lieferkette zu prüfen und nachzuhalten.
Sichern Sie sich einen der wenigen Plätze, um Ihre Zulieferer in unserer Testphase kostenlos zu prüfen*.
⦁ Risikomanagement einrichten
⦁ Verantwortlichkeit festlegen
⦁ Identifizierung, Bewertung und Priorisierung
⦁ Aktualisierung: regelmäßig, anlassbezogen
⦁ Grundsatzerklärung
⦁ Umsetzung der in der Grundsatzerklärung beschriebenen Menschenrechtsstrategien
⦁ Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken
⦁ Abhilfemaßnahmen ergreifen
⦁ Intern oder auch extern möglich
⦁ Muss Hinweise durch Betroffene ermöglichen
⦁ Fortlaufende Dokumentation
⦁ Jährlicher öffentlicher Bericht
*Testphase startet nur bei ausreichender Anzahl von Teilnehmern.
Engagement
62.000+
Kunden weltweit
Erfahrung
83 Millionen
überwachte Unternehmen
Solide Grundlage
AA Rating
von Standard & Poor’s