- Langzeitschutz für Lieferanten gegen Rückforderungen des Insolvenzverwalters auf bis zu 10 Mio. Euro erweitert
- Rückwärtsdeckung für volle 10 Jahre und über die komplette Versicherungssumme
- Rechtsverfolgungskosten abgesichert, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
- Prominente Beispiele für Insolvenzanfechtungen bei Teldafax: Bayer Leverkusen, Stromnetzbetreiber und Bund
Hamburg, 8. Juni 2015 – Wenn der Insolvenzverwalter zur Kasse bittet, hat dies für Lieferanten der insolventen Firmen oft unkalkulierbare Bilanzrisiken. Der Grund: Die aktuelle deutsche Rechtsprechung ermöglicht Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen bis zu 10 Jahre rückwirkend. Der weltweit führende Kreditversicherer Euler Hermes bietet mit seiner Insolvenzanfechtungspolice deshalb bereits seit Sommer 2014 einen Langzeitschutz für Unternehmen – und weitet diesen nun nochmals erheblich aus. Euler Hermes bietet ab sofort neun verschiedene Optionen (statt bisher fünf) mit Versicherungssummen von bis zu 10 Millionen Euro (bisher 2,5 Mio. Euro und höhere Summen auf Anfrage) an – mit sofortiger Rückwärtsdeckung in voller Höhe und für die gesamten 10 Jahre. Auch Rechtsverfolgungskosten sind in der Anfechtungsversicherung enthalten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Insolvenzanfechtung gewinnt mit aktueller Rechtsprechung an Bedeutung – prominente Beispiele
„Das Thema Insolvenzanfechtung gewinnt immer stärker an Bedeutung“, sagte Jonas Müller, Leiter des Produktmanagements bei Euler Hermes. „Prominente Fälle gibt es bereits einige: Der Fußball-Bundesligist Bayer Leverkusen wurde beispielsweise vom Insolvenzverwalter des einstigen Billigstromanbieters Teldafax auf die Rückzahlung von Sponsorengeldern in Höhe von 16 Millionen Euro verklagt – plus Zinsen. Der Fußballclub soll von der Schieflage von Teldafax zum Zeitpunkt der Zahlung gewusst haben und trotzdem die Sponsorengelder kassiert haben. Und genau hier ist der springende Punkt: Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss Leverkusen nun beweisen, dass der Verein darüber keine Kenntnis hatte, nicht der Insolvenzverwalter. Das ist ohne Einsicht in die Finanzunterlagen des insolventen Unternehmens in der Regel sehr schwierig bis unmöglich.“
Der Bundesligist ist nicht der einzige Beklagte: Auch von verschiedenen deutschen Stromnetzbetreibern fordert der Teldafax-Insolvenzverwalter seit Kurzem insgesamt 200 Millionen Euro zurück. Selbst der Bund ist nicht davor gefeit: Er musste im vergangenen Jahr bereits mehr als 100 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter des bankrotten Stromanbieters zurückzahlen – für erhaltene Energiesteuergelder.
Insolvenzordnung erlaubt rückwirkende Anfechtung – BGH-Rechtsprechung verändert Beweislast
Nach Paragraph 133 der Insolvenzordnung ist eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Damit soll die Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden. Das an sich ist nicht neu. Das zugrunde liegende Gesetz ist schon seit langer Zeit in Kraft. Erst die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere durch ein Urteil aus 2012 macht daraus ein scharfes Schwert für den Insolvenzverwalter. Durch diese vom BGH veränderte faktische Beweislast sind Anfechtungen für den Insolvenzverwalter wesentlich einfacher und die Fälle, in denen Insolvenzverwalter bezahlte Rechnungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zurückfordern – statt wie bisher nur für die letzten Monate vor der Insolvenz – nehmen seither sukzessive zu.
Bereits verbuchte Zahlungen werden wieder zu offenen Forderungen – unkalkulierbares Risiko
„In der Praxis bedeutet das, dass bereits sicher auf der Habenseite verbuchte Zahlungen plötzlich wieder zu offenen Forderungen werden können“, sagte Müller. „Das Ausfallrisiko von Forderungen steigt dadurch für Unternehmen häufig um ein Vielfaches an – im schlimmsten Fall kann sogar die Existenz des Betriebs bedroht sein. Wenn die angefochtenen Forderungen über mehrere Jahre zurückgefordert werden, reicht das Limit einer Warenkreditversicherung oft nicht aus. Angenommen ein Unternehmen schließt also heute eine Anfechtungsversicherung über € 10 Millionen ab und wenig später fordert der Insolvenzverwalter des inzwischen bankrotten Kunden über die vergangenen fünf Jahre € 10 Mio. zurück, entstünde dem Unternehmen bis auf den Selbstbehalt kein Schaden – auch wenn die angefochtenen Zahlungen bereits weit vor Abschluss der Police erfolgt sind.“
Euler Hermes Anfechtungspolice: Neun Optionen schützen Lieferanten
Die Euler Hermes Anfechtungspolice ist ein zusätzliches Sicherheitspaket zur klassischen Warenkreditversicherung. Sie deckt dabei alle Schäden aus Insolvenzanfechtungen oberhalb des Kreditlimits ab. Die passende Höhe der Versicherungssumme kann jedes Unternehmen aus neun Varianten frei wählen: von € 75.000 über € 150.000, € 250.000 über € 500.000, € 1 Mio., € 1,5 Mio., € 2,5 Mio., € 5 Mio. bis hin zu maximal € 10 Mio. Die Prämien belaufen sich dabei je nach gewählter Option auf 1 bis 2% der Versicherungssumme pro Jahr.
Grafik: Insolvenzanfechtungspolice
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