Diese FAQ geben Ihnen einen ersten Überblick zur Bundesgarantie. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Vertragsbetreuer jederzeit zur Verfügung. Alternativ steht Ihnen unser Customer Service unter 040 / 8834 3536 zur Verfügung. Als Pressevertreter wenden Sich bitte direkt an unsere Pressestelle.
1. Ist die Bundesgarantie ein Rettungspaket für die Kreditversicherer?
Nein. Es ist das gemeinsame Ziel der Bundesregierung und der Kreditversicherer, die deutsche Wirtschaft und ihre Lieferketten abzusichern und Kettenreaktionen zu verhindern. Durch ihre Beteiligung am gemeinsamen Schutzschirm für deutsche Unternehmen unterstützen und begleiten die Kreditversicherer Unternehmen in einer außergewöhnlich schwierigen Phase. Dabei können sie durch die Garantie des Bundes höhere Risiken eingehen als es durch die tatsächliche Risikobewertung gerechtfertigt wäre. Zugleich tragen sie mit der Übernahme eines erheblichen Eigenanteils an den Schäden und durch die Abtretung von rund zwei Dritteln ihrer Prämieneinahmen das Risiko solidarisch mit und leisten so einen elementaren Beitrag für die deutsche Wirtschaft zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Davon profitieren Unternehmen, die grundsätzlich gesund sind, aber durch die Folgen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten.
2. Was bedeutet die Vereinbarung für mich als Versicherungsnehmer? Muss ich mich an den Bund wenden oder bleibt Allianz Trade mein Ansprechpartner?
Für Sie als unseren Kunden ändert sich nichts. Ihr Ansprechpartner ist und bleibt Allianz Trade. Allianz Trade rechnet die Entschädigungszahlungen mit dem Bund ab.
3. Wie lange ist die Vereinbarung gültig?
Die Vereinbarung ist gültig bis zum 31. Dezember 2020.
4. Für welche Produkte ist der Schutzschirm gültig?
Der Schutzschirm für deutsche Unternehmen umfasst alle Produkte der Warenkreditversicherung von Allianz Trade, wie bspw. Corporate Advantage, WKV 2003 oder WKV-M. Auch die Investionsgüterkreditversicherung ist umfasst. Die Garantie ist gültig für deutsche Versicherungsnehmer. Ausgeschlossen sind unsere Produkte aus den Bereichen Surety & Guarantees sowie Fidelity.
5. Greift die Bundesgarantie für Kunden der World Agency?
Der Schutzschirm für deutsche Unternehmen greift für alle in Deutschland ansässigen Versicherungsnehmer, unabhängig des Produkts aus der Sparte Warenkreditversicherung. Umfasst sind auch alle in oder außerhalb Deutschlands ansässigen Mitversicherten. In jedem Falle muss Allianz Trade in Deutschland der Versicherer sein.
6. Welche weiteren Möglichkeiten haben Sie?
Für Unternehmen in der EU und in OECD-Kernländern, bei denen wir den Versicherungsschutz aufgrund von Bonitätsgründen nicht aufrechterhalten können, besteht bis Ende des Jahres die Möglichkeit zusätzlich zu Ihrer Police eine Absicherung im Rahmen der staatlichen Exportgarantien zu beantragen. Weitere Informationen hierzu können auf dieser Website eingesehen werden: https://www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/marktfaehige-risiken
1. Ist die Bundesgarantie ein Rettungspaket für die Kreditversicherer?
Nein. Es ist das gemeinsame Ziel der Bundesregierung und der Kreditversicherer, die deutsche Wirtschaft und ihre Lieferketten abzusichern und Kettenreaktionen zu verhindern. Durch ihre Beteiligung am gemeinsamen Schutzschirm für deutsche Unternehmen unterstützen und begleiten die Kreditversicherer Unternehmen in einer außergewöhnlich schwierigen Phase. Dabei können sie durch die Garantie des Bundes höhere Risiken eingehen als es durch die tatsächliche Risikobewertung gerechtfertigt wäre. Zugleich tragen sie mit der Übernahme eines erheblichen Eigenanteils an den Schäden und durch die Abtretung von rund zwei Dritteln ihrer Prämieneinahmen das Risiko solidarisch mit und leisten so einen elementaren Beitrag für die deutsche Wirtschaft zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Davon profitieren Unternehmen, die grundsätzlich gesund sind, aber durch die Folgen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten.
2. Was bedeutet die Vereinbarung für mich als Versicherungsnehmer? Muss ich mich an den Bund wenden oder bleibt Allianz Trade mein Ansprechpartner?
Für Sie als unseren Kunden ändert sich nichts. Ihr Ansprechpartner ist und bleibt Allianz Trade. Allianz Trade rechnet die Entschädigungszahlungen mit dem Bund ab.
3. Wie lange ist die Vereinbarung gültig?
Die Vereinbarung ist gültig bis zum 31. Dezember 2020.
4. Für welche Produkte ist der Schutzschirm gültig?
Der Schutzschirm für deutsche Unternehmen umfasst alle Produkte der Warenkreditversicherung von Allianz Trade, wie bspw. Corporate Advantage, WKV 2003 oder WKV-M. Auch die Investionsgüterkreditversicherung ist umfasst. Die Garantie ist gültig für deutsche Versicherungsnehmer. Ausgeschlossen sind unsere Produkte aus den Bereichen Surety & Guarantees sowie Fidelity.
5. Greift die Bundesgarantie für Kunden der World Agency?
Der Schutzschirm für deutsche Unternehmen greift für alle in Deutschland ansässigen Versicherungsnehmer, unabhängig des Produkts aus der Sparte Warenkreditversicherung. Umfasst sind auch alle in oder außerhalb Deutschlands ansässigen Mitversicherten. In jedem Falle muss Allianz Trade in Deutschland der Versicherer sein.
6. Welche weiteren Möglichkeiten haben Sie?
Für Unternehmen in der EU und in OECD-Kernländern, bei denen wir den Versicherungsschutz aufgrund von Bonitätsgründen nicht aufrechterhalten können, besteht bis Ende des Jahres die Möglichkeit zusätzlich zu Ihrer Police eine Absicherung im Rahmen der staatlichen Exportgarantien zu beantragen. Weitere Informationen hierzu können auf dieser Website eingesehen werden: https://www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/marktfaehige-risiken