Die Corona-Krise bringt viel Unsicherheit für Unternehmer. Planungssicherheit fehlt, Risiken sind schwer einschätzbar. Zudem gibt es ab dem 1. Januar 2021 Änderungen im Insolvenzrecht, die weitreichende Folgen haben werden – und auf die sich jeder Unternehmer vorbereiten sollte. Denn selbst, wenn keine eigene Insolvenz droht, könnten Kunden oder Lieferanten aus der eigenen Lieferkette betroffen sein, mit entsprechenden Folgen für das eigene Unternehmen.
Unser Rechtsexperte Steffen Reusch von BDO Legal zeigt auf, welche Instrumente Sie in der Krise haben, welche Veränderungen im Bereich des Sanierungs- und Insolvenzrechts ab 2021 gelten und was das für Ihr Unternehmen bedeutet - sowohl für Schuldner als auch (vor allem) für Gläubiger.
U.a. mit folgenden Themen:
- Veränderung bei der Organhaftung und neue Gesetzesänderung zum 01.01.2021
- Frühwarnsystem in den Unternehmen zukünftig Pflicht
- Anforderungen an die Planung
- Was müssen Sie beachten?