Allianz Trade und Euler Hermes AG
ESG integriert in Konditionen
Die Überprüfung von Umwelt-, sozialen und Governance Aspekten der Geschäftsaktivitäten ist ein fester Bestandteil unseres KYC-Prozesses. Er basiert auf den Commercial Rules der Allianz Trade Gruppe in Paris.
Der Klimaansatz der Allianz SE ist ein integraler Bestandteil unseres Kerngeschäftes. Mit Blick auf unser übergeordnetes Ziel, einen positiven Wandel für unsere Gesellschaft und Volkswirtschaften zu erreichen, integrieren wir kontinuierlich Klimamaßnahmen in alle Geschäftsbereiche und Märkte, um unser Netto-Null-Ziel im Einklang mit dem 1,5-Grad- Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
Viele Anleger investieren heute in nachhaltige Anlagen, die neben den wirtschaftlichen Zielen wie Rendite, Sicherheit und Verfügbarkeit auch ethische und nachhaltige Wertvorstellungen des Anlegers berücksichtigen. Die Strategie der Allianz ist, diesen ethischen Anforderungen zu entsprechen. Mit der Überprüfung nach ESGKriterien stellen wir sicher, dass wir unsere eigenen Verpflichtungen in Bezug auf nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken erfüllen.
Die Verantwortung für das Screening und die Dokumentation von ESG-Kriterien liegen für das Neu- und Bestandsgeschäft beim Außendienst und für das Direktionsgeschäft bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Der Prozess verläuft nach definierten Standards und überprüft neben sensiblen Branchen („13 sensitive business areas“) auch Länder, in denen systematische Menschenrechtsprobleme bestehen. So stellen wir sicher, dass keine Reputationsrisiken in den sensiblen Bereichen bestehen.
Treten Hinweise auf ESG-Risiken im Prüfungsprozess auf, wird ein sogenannter „ESG Referral Process“ angestoßen, bei dem das Geschäft beziehungsweise der Kunde durch das Allianz Trade Group Sustainability Office in Paris auf Übereinstimmung mit den gruppenweit geltenden ESG Sensitive Business Guidelines überprüft wird. Diese definieren Standards und Prozesse und legen Zuständigkeiten und Abläufe fest. Die Guidelines werden regelmäßig an die Gegebenheiten und Veränderungen angepasst. Die weltweite Einhaltung ist durch stringente Kommunikationswege sichergestellt.
Richtlinien für die Kohle-, Öl- und Gaswirtschaft
Die Allianz hat bereits seit 2015 die Finanzierung kohlebasierter Geschäftsmodelle eingeschränkt, 2018 folgten Beschränkungen im Versicherungsbereich. Im Jahr 2022 hat die Allianz SE eine gezielte Beschränkung für Geschäftsmodelle im Öl- und Gassektor eingeführt. In der Kapitalanlage von Versichertengeldern und dem Versicherungsgeschäft (einschließlich der Kreditversicherung) wird die Allianz ab dem 1. Januar 2023 keine Einzelprojekte für neue Öl- und Gasfelder, Öl- und Gasaktivitäten in der Arktis und Antarktis sowie Schwerstöl- und Ultra-Tiefseerisiken finanzieren oder diese versichern. Ab Anfang 2025 erwartet die Allianz von den größten Öl- und Gasproduzenten eine „Netto-Null-Verpflichtung bis 2050“ als Bedingung für Versicherungsschutz und Investitionen auf Unternehmensebene. Die neue Richtlinie ergänzt den bestehenden ESG-Ansatz der Allianz, der eine Einzelfallprüfung in besonders sensitiven Industrien beinhaltet.
Mit der Einführung der Richtlinien für die Kohle-, Öl- und Gaswirtschaft wird die Dekarbonisierung des Energiesektors mittelfristig vorangetrieben. Diese Richtlinie der Allianz ist bindend für die gesamte Allianz Trade Gruppe.